Datenerfassung und Datenspeicherung nach DSGVO und BDSG

Im Rahmen Ihrer Behandlung in unserer Praxis erheben wir Ihre Daten, die wir elektronisch speichern und auf die wir bei Wiedervorstellung oder neuen Krankheitszuständen zurückgreifen. Das beginnt sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind mit dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte. Dabei soll demnächst (auf Verlangen der Krankenkassen) eine Verbindung zwischen unserem Praxiscomputer und dem Computer Ihrer Krankenkasse hergestellt werden, über die die Einträge Ihrer Versichertenkarte überprüft und ggf abgeglichen werden sollen. Wenn Sie privat versichert sind, besitzen Sie normalerweise einen elektronischen Versichertenausweis, den wir ebenfalls einlesen können. Ansonsten erfragen wir Namen, Geburtsdatum, Adresse usw. und tragen sie in unsere Patienten-Datenbank ein.

Bei der Erstvorstellung in unserer Praxis wird Ihnen automatisch eine persönliche Identifikationsnummer zugeteilt. Diese Nummer garantiert auch, daß die Sie betreffenden Untersuchungsergebnisse, Fremdbefunde, Laborwerte und Dokumente immer exakt Ihnen zugeordnet werden. Wir speichern auch Informationen über Ihren aktuellen Gesundheitszustand, über Ihre Vorgeschichte, frühere Erkrankungen, Operationen, Behandlungen und medizinische relevanten Lebensgewohnheiten.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden unsere Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung mit Ihrer Krankenkasse abrechnet. Dabei werden bestimmte Daten einmal im Quartal an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) weitergeben: Name, Adresse, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versichertenstatus, Dauerdiagnosen, sowie die Gebührenordnungspositionen durchgeführter Untersuchungen und Behandlungen zu den jeweiligen Terminen. Die Mitarbeiter unserer Praxis und der Kassenärztlichen Vereinigung unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Behandlungsdaten werden von der KVH an die Kassen anonymisiert weitergeleitet. Die Datenübertragung erfolgt dabei sowohl von uns zur KVH als auch von dort zu den Krankenkassen in verschlüsselter Form, wobei die verwendete Verschlüsselung stets dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Bei Privatpatienten müssen wir zudem die gestellten Diagnosen auf der Rechnung vermerken, die Sie bei Ihrer Versicherung und ggf. der Beihilfestelle einreichen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle bei unserer Arbeit anfallenden Aufzeichnungen für mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist haben Sie das Recht, die Sie betreffenden Daten löschen zu lassen. (wenn allerdings Ihr jüngster Eintrag in unserer Datenbank weniger als 10 Jahre alt ist, dürfen auch 20-jährige Einträge noch nicht gelöscht werden). Da wir gelegentlich Ihre älteren Befunde benötigen, löschen wir auch ältere Aufzeichnungen bewußt nicht automatisch, sondern nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin.

Über Untersuchungsergebnisse und Behandlungen werden wir andere Ärzte und –falls aus medizinischen Gründen erforderlich – Krankenhäuser unterrichten. Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt sonst nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung bzw. nach schriftlicher Entbindung von der Schweigepflicht. Sowohl die Computer in unserer Praxis als auch die Programme zur Verarbeitung Ihrer Daten sind technische Systeme, die mitunter fehlerhaft arbeiten. In einem solchen Fall kann es erforderlich sein, daß wir einem Techniker oder Mitarbeitern einer Softwarefirma zu Wartungs- oder Reparaturzwecken vorübergehend Zugriff auf unsere Rechner gewähren. Dafür haben wir Vertragspartner, deren Mitarbeiter von uns vertraglich verpflichtet sind, Ihre Daten vertraulich zu behandeln.

Unsere Rechner sind nach dem Stand der Technik gegen böswilligen Zugriff von außen gesichert. Wie Sie wissen, ist es jedoch mit entsprechendem Aufwand und krimineller Energie immer möglich, jedes Computersystem zu "hacken". In solch einem Fall, oder bei anderen Datenpannen, sind wir verpflichtet, binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden alle betroffenen Patienten und die Aufsichtsbehörden zu informieren und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung abzustimmen.

Bei konkreten Wünschen bezüglich Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (z.B. bei geplantem Arztwechsel) wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen an der Praxis-Anmeldung. Beachten Sie, dass eine Datenlöschung erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (s.o.) vorgenommen werden kann. Aber statt einer Löschung kann jederzeit eine vorläufige Sperrung veranlaßt werden. Natürlich könnten wir Sie in diesem Fall nicht weiter behandeln.

Sie haben das Recht, eine Kopie der gespeicherten Daten gegen Erstattung der anfallenden Kosten (50 Cent pro Seite) zu erhalten. Sie haben das Recht auf eine Kopie Ihrer hier gespeicherten Daten zur Übertragung in das Computersystem eines anderen Arztes (z.B. bei Arztwechsel). Das Einlesen eines elektronischen Datensatzes ist allerdings mit Kosten verbunden.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder persönlich, postalisch oder per Fax an unsere Praxis übermitteln.

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